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Corona-Special IV

Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie

Da die Gastronomie zu den am stärksten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen gehört, hat der Koalitionsausschuss auf Bundesebene die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants ab dem 01.07.2020, befristet bis zum 30.06.2021, von 19 auf 7 Prozent vereinbart.  

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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