Bayerischer Härtefallfonds Corona
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Hürden für den Zugang zu dem o.a. Fonds herabgesetzt, da die privaten und sonstigen (auch betriebliche) liquiden Mittel künftig nicht mehr zur Behebung eines Liquiditätsengpasses eingesetzt werden müssen.
Definition zum Liquiditätsengpass: Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private und sonstige (= auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Die näheren Einzelheiten und das Online Antragsformular sind unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ abrufbar.
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