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Corona-Special I

KfW-Corona-Hilfe

Mithilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert werden. Die von der KfW bereitgestellten Möglichkeiten finden Sie auf der Homepage www.kfw.de.

Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Entscheidungen bis zu einem Betrag von EUR 250.000 eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können. Eine kostenlose Vorabanfrage für ein Finanzierungsvorhaben können Unternehmen über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken ganz unbürokratisch stellen. Die Bürgschaftsbank verspricht eine Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden.

Die Antragstellung erfolgt über die eigene Hausbank bzw. den Finanzierungspartner (z.B. auch eine andere Bank).

Über den Newsletter Unternehmensfinanzierung der KfW erhalten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aktuelle Informationen zur KfW-Corona-Hilfe.

Erscheinungsdatum:

Aktuelle Ausgabe als PDF
Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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