Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2021
Der gesetzliche Mindestlohn wird in mehreren Schritten bis Juli 2022 auf 10,45 € brutto je Zeitstunde steigen. Seit dem 01.01.2020 liegt dieser bei 9,35 € brutto. Zum 01.01.2021 wird der Mindestlohn je Zeitstunde auf brutto 9,50 € angehoben und steigt dann in weiteren Schritten zum 01.07.2021 auf brutto 9,60 €, zum 01.01.2022 auf brutto 9,82 € und zum 01.07.2022 auf brutto 10,45 €.
Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Praktikanten haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Mindestlohn. Ausgenommen vom Erhalt des Mindestlohns sind jedoch z. B. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung und Angestellte mit Branchentarifverträgen.
Bei geringfügig Beschäftigten, den sog. Minijobbern, sollte geprüft werden, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt 450 € pro Monat überschritten wird.
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