Geplante Behandlung des Ausfalls einer Kapitalforderung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 24.10.2017 entschieden, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung in der privaten Vermögenssphäre nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt. Er leitet seine Auffassung daraus ab, dass mit der Einführung der Abgeltungsteuer eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht werden sollte.
Diese Auffassung des BFH entspricht nach der Gesetzesbegründung im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2019 (JStG) nicht der Intention des Gesetzgebers. Mit einer Ergänzung der steuerlichen Regelung will er klarstellen, dass insbesondere der durch den Ausfall einer Kapitalforderung oder die Ausbuchung einer Aktie entstandene Verlust steuerlich nicht mehr zum Tragen kommt.
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf stellt der Bundesrat fest, dass die Änderungen steuersystematisch nicht gerechtfertigt sind und zudem auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen. Die weiteren Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren bleiben abzuwarten.
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