Kommission empfiehlt schrittweise Anhebung des Mindestlohns
Laut einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 01.07.2020 soll der gesetzliche Mindestlohn in mehreren Stufen angehoben werden. Seit dem 01.01.2020 liegt dieser bei 9,35 € brutto. In den nächsten Stufen steigt der Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 €, zum 01.07.2021 auf 9,60 € und zum 01.01.2022 auf 9,82 €. Ab dem 01.07.2022 soll er dann 10,45 € brutto betragen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn. Ausgenommen vom Erhalt des Mindestlohns sind z. B. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeits-förderung und Angestellte mit Branchentarifverträgen.
Besondere Beachtung kommt hier den geringfügig Beschäftigten, den sog. Minijobbern, zu. Bei Verträgen mit Minijobbern sollte überprüft werden, ob durch den Mindestlohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € pro Monat überschritten wird.
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