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08/2021

Neues Gesetz zur Abwehr von Steueroasen beschlossen

Zur Bekämpfung von internationaler Steuerkriminalität hat der Bundestag am 10.06.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Steueraufkommen und die Steuergerechtigkeit in Deutschland zu stärken.

Personen und Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Staaten und Gebieten unterhalten, die international anerkannte Standards im Steuerbereich nicht einhalten, soll es damit erschwert werden, Steuern zu vermeiden. Als Maßnahmen dazu dienen z. B. eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, die es Unternehmen unattraktiv macht, Einkünfte auf Zwischengesellschaften in Steueroasen zu übertragen. Auch sollen etwa Betriebsausgaben und Werbungskosten, die in Beziehung zu Steueroasen stehen, nicht mehr abzugsfähig sein. 

Grundlage des neuen Gesetzes ist eine mindestens jährlich aktualisierte Liste der Europäischen Union, die Länder beinhaltet, die sich konsequent weigern, Steuerangelegenheiten korrekt zu behandeln.

Erscheinungsdatum:

Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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