Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Im Schnellverfahren hat die Bundesregierung das sog. „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ auf den Weg gebracht, dem der Bundesrat bereits am 29.06.2020 zustimmte. Darin enthalten sind die steuerlichen Neuregelungen, die wir Ihnen bereits in der Juli-Ausgabe der AUTACO Monthly aufzeigten (siehe dort Beitrag Nr. 1.).
Neben der befristeten Reduzierung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 %, einem einmaligen Kinderbonus von 300 €, die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von 1.908 € auf 4.008 € für das Jahr 2020 und 2021 und die Wieder-einführung einer degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage-vermögens, sind dort viele weitere Regelungen getroffen worden. Über die wichtigsten Änderungen informieren wir in diesem und den folgenden Informationsschreiben
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