Erbfall bei Unverheirateten mit gemeinsamer Immobilie
Leben unverheiratete Paare zusammen, steht ihnen nach dem Gesetz kein automatisches (wechselseitiges) Erbrecht im Hinblick auf eine gemeinschaftlich erworbene Immobilie zu
Häufig wird beim Erwerb einer Immobilie nicht daran gedacht, für einen solchen Fall Vorkehrungen zu treffen, z. B. in Form eines Testaments. Liegt ein solches nicht vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam erworben wurde. In diesem Fall erhalten die Erben den Anteil des Verstorbenen, den der überlebende Partner an diese auszahlen muss, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Um dieses Problem zu umgehen, kommt in Betracht, ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen, im Rahmen dessen sich die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenseitig als Erben einsetzen. Das Vermögen und somit auch der Anteil an der gemeinsamen Immobilie gehen hiernach im Todesfall auf den überlebenden Partner über.
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