Anhebung des Mindestlohns ab 01.07.2021
Die Mindestlohnkommission empfahl am 01.07.2020 eine gesetzliche Anpassung des Mindestlohns in mehreren
Stufen. Daraufhin wurde dieser ab dem 01.01.2021 von 9,35 € brutto auf 9,50 € angehoben. Zum 01.07.2021 erfolgt
nunmehr eine weitere Erhöhung auf 9,60 €. Die nächsten Anpassungen erfolgen dann zum 01.01.2022 auf 9,82 € und
ab dem 01.07.2022 auf 10,45 €.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre. Unter bestimmten
Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn. Ausgenommen
vom Erhalt des Mindestlohns sind z. B. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer
an einer Maßnahme der Arbeitsförderung.
Bitte beachten Sie: Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von bestimmten
Arbeitnehmern spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages
aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Das gilt entsprechend für Entleiher,
denen ein Verleiher Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlässt und für geringfügig
Beschäftigte.
Anmerkung: Bei Verträgen mit Minijobbern muss überprüft werden, ob durch den Mindestlohn die Geringfügigkeitsgrenze
von 450 € pro Monat überschritten wird.
Erscheinungsdatum: