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AUTACO monthly
05/2020

Ladeinfrastruktur für E-Autos bald Pflicht

Für die Verbesserung der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge brachte die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg, das neue Regeln für Gebäude mit größeren Parkplätzen mit sich bringt.

Bei einem Neubau beziehungsweise einer größeren Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig

  • bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und
  • bei Nichtwohngebäuden (z. B. Gewerbe) jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten.

Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 01.01.2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten.

Ausnahmen sind unter anderem vorgesehen

  • für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden sowie
  • für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

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Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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