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AUTACO monthly
04/2022

Förderung zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden

Es können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gestellt werden. Die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist wieder gestartet. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Nähere Informationen gibt es auf der Internet-Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).

Zum 01.01.2020 ist auch die steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen, die am eigengenutzten Wohneigentum durchgeführt werden, in Kraft getreten. Sie gilt für die Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden. 

Die Förderung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen gewährt und beträgt insgesamt 20 % der Aufwendungen, maximal 40.000 € pro Wohnobjekt, verteilt über 3 Jahre, und zwar je 7 % der Aufwendungen, höchstens 14.000 € im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr, sowie 6 %, höchstens 12.000 € im übernächsten Kalenderjahr. 

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Die vorstehenden Ausführungen enthalten ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Die bewusst gewählte, komprimierte Form der Darstellung kann naturgemäß nicht alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen umfassend beleuchten und die dafür jeweils geltenden Besteuerungsgrundsätze aufzeigen. Insbesondere kann diese Kurzinformation eine individuelle Prüfung und Beurteilung sowie den auf die vorliegenden Besonderheiten im Einzelfall abgestimmten fachlichen Rat nicht ersetzen. Für Maßnahmen und Einschätzungen auf der Grundlage dieser Kurzinformation übernehmen wir daher keine Haftung.
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