Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist schenkungssteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 31.07.2024 entschieden, dass der Vorteil, der aus der Inanspruchnahme eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen niedrig verzinsten Privatdarlehens im Verhältnis zu einem Bankdarlehen zum marktüblichen Zins entsteht, als gemischte Schenkung der Schenkungsteuerpflicht unterliegt.
Wenn allerdings festgestellt wird, dass für den Fall der Inanspruchnahme eines Bankdarlehens ein geringerer Zinssatz zum Ansatz gekommen wäre als der gesetzlich bestimmte Wert von 5,5 %, so ist lediglich die Differenz zwischen dem günstigeren Bankzins und dem vertraglich vereinbarten Zins als Schenkung zu betrachten.
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