Änderung des Schwellenwerts für monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen
Unternehmen mit einer jährlichen Umsatzsteuerzahllast über 7.500 € mussten bis 31.12.2024 monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Ab dem 01.01.2025 erhöht sich dieser Schwellenwert auf 9.000 €.
Erscheinungsdatum:
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